Menschen, die eine medizinisch-psychotherapeutische oder beraterische Hilfe in Anspruch nehmen wollen, steht dafür ein breites Unterstützungsangebot zur Verfügung. Bei der Fülle an unterschiedlichen Anlaufstellen kann es schwer sein, die für sich passende Hilfeform zu finden. Entsprechend der eigenen Lebenslage bieten sich oft unterschiedliche Unterstützungsmaßnahmen an. Im medizinisch-psychotherapeutischen und beraterischen Sektor reichen diese von stationären Anlaufstellen, wie der Behandlung in einer psychiatrischen Klinik, über das Aufsuchen einer Psychotherapeutin und der ambulanten Behandlung in einer Tagesklinik, bis hin zu aufsuchenden Hilfeformen. Bei aufsuchenden Hilfeformen wird eine Unterstützung im häuslichen Umfeld geschaffen, wie u.a. der sozialpsychiatrische Dienst (SpDi) oder die ambulant psychiatrische Pflege und Soziotherapie.
Unterstützung für Familien
Medizinisch-psychotherapeutische Anlauf- und Beratungsstellen
Ambulante Anlaufstellen
Hausärzt*innen in einer freien Praxis sind für die Grund- und Erstversorgung von Betroffenen unterschiedlichster Erkrankungen zuständig. Damit stellen sie eine der wichtigsten Anlaufstellen bei körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen dar. Psychische Erkrankungen sind in deutschen Hausarztpraxen mittlerweile die zweithäufigste diagnostizierte Erkrankung. Ihr*Ihre Arzt*Ärztin kann neben einer umfangreichen körperlichen Untersuchung und dem Stellen einer somatischen Diagnose auch bei psychischen Schwierigkeiten weiterhelfen, wie bspw. bei der Weitervermittlung an eine*n Psychotherapeut*in.
Kinderärzt*innen in einer freien Praxis sind für die Grund- und Erstversorgung von Kindern und Jugendlichen zuständig. Eine der wichtigsten Anlaufstellen bei körperlichen, psychischen oder psychosomatischen Problemen ist daher der*die niedergelassene Kinderärzt*in. Hier kann neben einer umfangreichen körperlichen Untersuchung und dem Stellen einer Diagnose auch bei psychischen Schwierigkeiten weitergeholfen werden wie bspw. bei der Weitervermittlung an eine*n Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in.
Ein*e Facharzt*Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie beschäftigt sich mit der Erkennung, Behandlung, Prävention und Rehabilitation bei psychischen, psychosomatischen, entwicklungsbedingten und neurologischen Erkrankungen, sowie Verhaltensauffälligkeiten im Säuglings-, Kindes– und Jugendalter auch unter Berücksichtigung des familiären und sozialen Umfeldes.
Einen zentralen Stellenwert in der medizinischen Versorgung nehmen die niedergelassenen fachärztlichen Hilfen ein. Das sind in der Regel Psychiater*innen, die eine Ausbildung zum*zur Facharzt*Fachärztin für Psychiatrie absolviert haben. Sie kümmern sich in erster Linie um die körperliche Diagnostik und Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Sie stellen zum Beispiel körperliche Ursachen einer psychischen Erkrankung fest und verordnen Medikamente. Psychiater*innen bieten eher selten Psychotherapie an. Zu ihrem Aufgabenfeld gehört die Verschreibung weiterführender Hilfen aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (Ergotherapie, Soziotherapie, Psychiatrische Hauskrankenpflege).
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten*innen diagnostizieren und behandeln psychische und psychosomatische Störungen mit Krankheitswert bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren. Es sind psychotherapeutisch tätige Psycholog*innen, Pädagog*innen und Ärzt*innen mit einer auf dem Studium aufbauenden fachkundlichen Weiterbildung in Psychotherapie für Kinder und Jugendliche. Erwachsene fallen nicht in seinen*ihren Zuständigkeitsbereich.
Psychiatrische Institutsambulanzen (PIA) sind an psychiatrischen Krankenhäusern und Fachabteilungen angesiedelt. Gerade dort, wo die ambulant-fachärztliche Versorgung nicht oder nur bedingt gewährleistet werden kann, sind die PIAs in die Regelversorgung eingebunden. Sie leisten aber auch Hilfe in der Nachsorge oder in Krisensituationen. Das Angebotsprofil umfasst Basisversorgung, Diagnostik, Psychotherapie und Pharmakotherapie. Hausbesuche bzw. aufsuchende Hilfe gehören ebenfalls zum Leistungsspektrum der PIA. Patient*innen werden von Vertragsärzt*innen überwiesen oder nach stationären Aufenthalten übernommen. Gleichwohl ist aber auch ein freier Zugang möglich. Zentrale Zielgruppe dieses medizinisch-psychiatrischen Angebotes sind vor allem jene Menschen, die chronisch erkrankt sind und als nicht „wartezimmerfähig“ beschrieben werden. Demnach richtet sich das Angebot besonders an jene*n Patient*in, die wegen ihrer Schwere oder Dauer ihrer Erkrankung eines solchen, krankenhausnahen Versorgungsangebotes bedürfen und von anderen Versorgungsangeboten nicht erreicht werden. Hintergrund dieser Hilfe ist demnach die Verpflichtung psychiatrischer Krankenhäuser mit einem regionalen Versorgungsauftrag. Diese müssen auch die ambulante psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung durch Ärzt*innen sowie nichtärztliche Fachkräfte für Menschen sicherstellen, die durch Chronifizierungen und Rückfallgefährdung geprägt sind.
Medizinische Versorgungszentren sind Versorgungseinrichtungen, in denen mindestens zwei Personen im ärztlichen Dienst, mit unterschiedlichen Facharzt- oder Schwerpunktbezeichnungen, eine Versorgung in Zusammenarbeit gewährleisten. In der Regel sind dort neben Fachärzt*innen aus den Bereichen Psychiatrie, Psychotherapie und Neurologie, weitere Fachkräfte tätig, die als interdisziplinäres Team eng zusammenarbeiten (bspw. haben diese eine Qualifikation im Bereich Psychologische Psychotherapie, Psychologie, Sozialpädagogik, Medizinische Aus- und Weiterbildungen, Ergotherapie u.ä.). Es werden sowohl medizinische als auch therapeutische Leistungen angeboten. In der Regel werden Sie von Ihrem*Ihrer Haus- oder Facharzt*ärztin an das MVZ überwiesen. Eine Überweisung Ihres*Ihrer Arztes*Ärztin ist nicht zwingend erforderlich, aber sinnvoll und für bestimmte Fachbereiche sogar notwendig. Die Kosten trägt die gesetzliche Krankenkasse.
Der KJGD ist eine Abteilung bzw. ein Sachgebiet des Gesundheitsamtes. Aufgaben des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes sind hauptsächlich die vorbeugende Betreuung und Beratung von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, sowie deren Personensorgeberechtigte, Erzieher*innen und Lehrer*innen. Der KJGD untersucht Säuglinge, Kleinkinder und Schüler*innen gutachterlich, um Krankheiten, Entwicklungsstörungen und Behinderungen frühzeitig erkennen zu können, führt Kita-Aufnahme- und Einschulungsuntersuchungen durch und berät zum Thema Impfungen. Zudem werden sozialpädiatrische sowie sozialpädagogische Beratung und Unterstützung von Familien mit Säuglingen und Kleinkindern bei Problemen und in Krisensituationen angeboten.
Erziehungs- und Familienberatungsstellen sind Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft sowie von freien Trägern der Jugendhilfe. Die Beratung kann auf Anfrage anonym stattfinden. In der Regel werden Erziehungsberatungsstellen von öffentlichen Leistungen finanziert, daher sind die Gespräche kostenfrei für die Familien.
Die Aufgabe von Erziehungs- und Familienberatung ist die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen in ihren Familien zu unterstützen und die Erziehungsfähigkeit von Eltern oder Elternteilen zu fördern. Zudem bieten viele Erziehungsberatungsstellen Präventionskurse bspw. Gruppen für Kinder von getrennten Elternteilen, Elternkurse wie „Starke Eltern, starke Kinder“ und ähnliches an.
Die ambulanten Hilfen zur Erziehung sind staatliche Leistungen für Familien mit minderjährigen Kindern, bei denen ein Hilfebedarf festgestellt wurde. Die rechtliche Grundlage hierfür sind in §§ 27- 40 SGB VIII geregelt. In der Regel stellen die Eltern bzw. die Sorgeberechtigen einen Antrag zur Hilfe zur Erziehung beim Allgemeinen Sozialpädagogischen Dienst. In einem Hilfeplanverfahren werden gemeinsam mit der Familie Ziele festgelegt. Leistungserbringer sind Fachkräfte von freien Trägern der Jugendhilfe, die dann die jeweilige Hilfeform anbieten. Hilfearten sind bspw. die Sozialpädagogische Familienhilfe, die Soziale Gruppenarbeit und der Erziehungsbeistand.
Frühe Hilfen sind niedrigschwellige Angebote für Eltern ab dem Zeitpunkt der Schwangerschaft und für Familien mit Kindern bis 3 Jahren. Sie richten sich insbesondere an Familien in psychosozial belastenden Situationen. Die Angebote der Frühen Hilfen werden in Netzwerken Frühe Hilfen koordiniert. In den Netzwerken arbeiten Fachkräfte aus der Kinder- und Jugendhilfe und dem Gesundheitswesen sowie der Schwangerschaftsberatung und Frühförderung zusammen. Jedes Netzwerk hat eine oder mehrere Anlaufstellen für Eltern. Sie lotsen Eltern zu den Hilfen, die sie brauchen. In Deutschland gibt es in fast allen Kommunen Frühe Hilfen. Praktische Unterstützung bei der Förderung der Kinder erhalten die Eltern bspw. von Familienhebammen, durch „Willkommensbesuche“ nach der Geburt, Familienpatenschaften. Hilfe vor Ort erhalten die Familien bspw. in Schwangerschaftsberatungsstellen, Erziehungs- und Familienberatungsstellen, Schreiambulanzen und Stadtteilzentren.
Familienzentren (oder: Kinder- und Familienzentren) bieten für Kinder, Eltern und Familien Angebote einer leicht zugänglichen Unterstützung und Förderung. Der Begriff Familienzentrum bezieht sich in dieser Definition auf Kindertagesstätten, die Knotenpunkte in einem Netzwerk bilden, das Kinder individuell fördert sowie Familien umfassend berät und unterstützt. Ziel ist die Zusammenführung von Bildung, Erziehung und Betreuung als Aufgabe der Kindertageseinrichtungen mit Angeboten der Beratung und Hilfe für Familien.
Frühförderung ist ein niedrigschwelliges Förderangebot für Kinder bis zu drei Jahren mit (drohender) Behinderung, aber auch vorbeugende Unterstützung für Kinder mit Entwicklungsbeeinträchtigungen und ihre Familien. Die dort tätigen Fachkräfte sind i.d.R. Fachkräfte mit ergotherapeutischer und/oder heilpädagogischer Ausbildung. Sie arbeiten in der Regel ambulant in einer Praxis. Gelegentlich werden die Therapien auch aufsuchend, das heißt im Wohnumfeld des Kindes oder in der Kindertagesstätte durchgeführt. Dabei sollen die Eltern beziehungsweise die sonstigen Bezugspersonen des Kindes für dessen Bedürfnisse und Fähigkeiten sensibilisiert werden und befähigt werden, selbständig Übungen weiterzuführen. Die gesetzlichen Krankenkassen und die Sozialhilfeträger übernehmen die anfallenden Kosten.
Integrationsfachdienste sind im Auftrag der Arbeitsagenturen, der Jobcenter nach dem SGB II, der Kommunen, der Integrationsämter oder Rehabilitationsträger tätig. Sie sollen helfen die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben zu sichern. IFDs erschließen behinderungsgerechte Arbeitsplätze und bieten psychosoziale Begleitung und Betreuung für Arbeitnehmende mit Behinderung an. Integrationsfachdienste arbeiten eng mit Arbeitgebenden, Betriebsräten und Schwerbehindertenvertretungen zusammen.
Spezifische Ambulante Angebote in M-V
Die Kombinierten Hilfen für Familien sind ein Angebot für Familien mit psychisch erkrankten und/ oder abhängigkeitserkrankten Familienmitgliedern. Das Angebot ist eine aufsuchende Hilfe, bei der die Familien in ihren eigenen Wohnungen betreut werden. Die Unterstützungsangebote orientieren sich am Alltag und an vorhandenen Strukturen und gemeinsam mit den Familien wird im vertrauten Lebensraum gearbeitet. Darüber hinaus finden auch Einzelkontakte und Gruppenangebote außerhalb der Wohnung sowie am Standort des Leistungserbringers statt. Die Erziehungsberechtigten sollen bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufgaben und bei der Bewältigung ihrer Familiensituation unter Berücksichtigung der psychischen Erkrankung von Familienmitgliedern unterstützt werden. Über die Hilfe wird dazu beigetragen, vorhandene Ressourcen einzelner Familienmitglieder zu entdecken und bewusst zu machen, zu entwickeln und unter den gegebenen Verhältnissen umzusetzen. Die Eigenkräfte der gesamten Familie werden dabei gestärkt und gefördert. Diese Hilfen sind für die Familienhilfen kostenlos.
In einigen Landkreisen und kreisfreien Städten in M-V gibt es spezielle Fachberatungsstellen mit verschiedenen Schwerpunkten. Dazu gehören beispielsweise die Autismusambulanzen, die Beratungsstellen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Frauen, die Beratungsstellen gegen Medienabhängigkeit, die Beratungsstellen für Kinder psychisch kranker Eltern und für Betroffene mit psychischer Erkrankung sowie die Opferberatungsstellen und die Suchtberatungsstellen.
Die Beratenden haben einen professionell fachlichen Hintergrund aus der Psychologie und/ oder der Sozialpädagogik, sowie weitere fundierte Aus- oder Weiterbildungen aus den Bereichen Psychotherapie, Familientherapie, Traumatherapie und/oder Beratung. Die Gespräche sind i.d.R. kostenlos und können auf Wunsch anonym stattfinden. Eine Terminvergabe erfolgt vorab telefonisch. Die Beratenden unterliegen der Schweigeplicht.
Die Autismus-Ambulanzen in Rostock und Schwerin sind Einrichtungen zur ambulanten therapeutischen Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit autistischer Störung. Die ambulante Therapie findet in der Praxis statt. Zusätzlich werden mobile Therapien und Beratung in den Familien und im weiteren sozialen Umfeld der Betroffenen durchgeführt.
Der Ankerplatz „Familienbande“ bietet neben einer Elterngruppe auch eine Kindergruppe für 6 bis maximal 10 TeilnehmerInnen an. Idealerweise meldet ein seelisch belastetes Elternteil sowohl sich als auch sein Kind für die jeweilige Gruppe an. Einzelanmeldungen sind auch möglich. In der Gruppe können sich die Kinder beim gemeinsamen Spielen gegenseitig kennenlernen, ihre Stärken herausfinden und fördern. Ziel ist es, den Kindern Schuld- und Schamgefühle zu nehmen sowie ein offenes Ohr für Gespräche anzubieten.
Das Projekt wird über das Jugendamt im Rahmen des SGB VIII § 16 finanziert. Das Angebot richtet sich an Kinder zwischen ca. 8 und 12 Jahren (Altersanpassung je nach Anmeldungen).
Teilstationäre Anlaufstellen
Unspezifische Angebote
Tagesgruppen zählen zu den teilstationären Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII. Ziel ist die Förderung und Entwicklung von sozialem Lernen von Kindern und Jugendlichen innerhalb einer Gruppe Gleichaltriger. Die Förderung der schulischen Entwicklung sowie regelmäßige Elterngespräche sind weitere Themenschwerpunkte. Die Tagesgruppe findet in der Regel werktags von Montag bis Freitag in einer festen Gruppe statt. Die individuellen Ziele des Kindes werden in einem Hilfeplanverfahren im Jugendamt zusammen mit der Familie festgelegt.
Teilstationäre Rehabilitation bedeutet, dass das Kind bzw. der Jugendliche während der Therapiezeiten eine wohnortnahe Rehabilitationseinrichtung aufsucht und die Abende sowie die therapiefreien Wochenenden zu Hause verbringt. Die teilstationäre Rehabilitation kann anstelle einer stationären Reha-Maßnahme oder zu deren Verkürzung durchgeführt werden. Zu einer teilstationären Heilbehandlung der Rentenversicherung muss keine Zuzahlung geleistet werden.
Das Aufgabengebiet der Tagesklinik umfasst die Diagnostik und Behandlung einer großen Bandbreite von kinder- und jugendpsychiatrischen Störungsbildern. Die Behandlung orientiert sich an den besonderen therapeutischen Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen und umfasst zunächst eine fundierte medizinische und psychologische Diagnostik. In einer Tagesklinik arbeiten Fachkräfte aus den unterschiedlichen Professionen aus Medizin, Psychotherapie, Psychologie, Sozial- und Heilpädagogik, Ergotherapie, Logopädie, Kunst- und Medientherapie eng zusammen. Die Kinder und Jugendlichen besuchen die Tagesklinik werktags von Montag bis Freitag und haben die Möglichkeiten während des Aufenthalts eine Klinikschule zu besuchen. Tageskliniken zählen zu den teilstationären Angeboten da die Kinder und Jugendlichen nicht in der Klinik schlafen und auch die Wochenenden zu Hause verbringen. Häufig behandelte Erkrankungen in einer Tagesklinik sind Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten, Konzentrations- und hyperkinetische Störungen (ADS/ADHS), Schulstörungen, Zwangsgedanken und Zwangshandlungen, Persönlichkeitsstörungen, Asperger-Syndrom (Form des Autismus), Essstörungen, Bindungsstörungen, Störung des Sozialverhaltens, depressive Störungen, Angststörungen, psychosomatische Störungen, Mutismus, Süchte sowie Anpassungsstörungen und posttraumatische Belastungsstörungen.
Berufsbildungswerke sind überregionale Einrichtungen zur beruflichen Erstausbildung von jungen Menschen mit Behinderung, die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung auf besondere ausbildungsbegleitende Hilfen angewiesen sind. Die Berufsbildungswerke umfassen in der Regel Ausbildungswerkstätten, Berufsschule, differenzierte Wohnmöglichkeiten sowie Freizeiteinrichtungen und verschiedene Fachdienste.
In Sozialtherapeutischen Wohngruppen leben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die aufgrund ihrer Mehrfachstörungen und einer eventuell vorliegenden psychiatrischen Diagnose ein für sie individuell entwickeltes Lebensfeld benötigen, welches weder in stationären Regelgruppen, in geschlossenen Settings, noch in der Kinder– und Jugendpsychiatrie gegeben wäre. Die rechtliche Grundlage für die Arbeit bildet das Kinder- und Jugendhilfegesetz (§ 34 SGB VIII und in Verbindung mit § 41 SGB VIII als Hilfe für junge Volljährige). Auch seelisch behinderte Kinder oder von einer seelischen Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche (nach § 35a SGB VIII) finden in diesen Wohngruppen die passende Hilfe. Für einzelne braucht es dafür manchmal noch gezieltere Unterstützung. Diese wird im Rahmen der Hilfeplanung mit dem zuständigen Jugendamt und allen Beteiligten vereinbart.
Stationäre Anlaufstellen
Der Auftrag von Kliniken für Psychiatrie, Neurologie, Psychosomatik und Psychiatrie im Kindes- und Jugendalter ist die stationäre Behandlung und Erkennung von psychischen Krankheiten im Kindes- und Jugendalter. Man bleibt also während der Behandlung die ganze Zeit in der Klinik und fährt abends/nachts nicht nach Hause.
Kinder und Jugendliche haben bei entsprechender Indikation Anspruch auf eine Rehabilitationsmaßnahme. Etwa 35.000 Kinder und Jugendliche in Deutschland machen jährliche eine mehrwöchige Kur. Insbesondere bei chronischen Erkrankungen und psychischen und/oder psychosomatischen Auffälligkeiten werden diese in Anspruch genommen. Häufige chronische Erkrankungen bei Kindern, die eine Rehamaßnahme rechtfertigen, sind beispielsweise Diabetes mellitus, Asthma, starkes Übergewicht und chronische Bronchitis. Bei psychischen Auffälligkeiten wie ADHS, schwerwiegenden schulischen Problemen oder Essstörungen sowie Angst- oder Zwangsstörungen kann ebenso eine Rehabilitation beantragt werden.
Kostenträger sind in der Regel die gesetzlichen Krankenkassen oder die Deutsche Rentenversicherung. Ziel der medizinischen Rehabilitation ist die chronische und/ oder psychische Krankheit zu lindern, weitere Spätfolgen zu verhindern, das Selbstwertgefühl und die Leistungsfähigkeit für die Schule und die Ausbildung zu verbessern, um die Lebensqualität der Kinder und Jugendlichen nachhaltig zu steigern.
Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter – die sogenannten Mutter-Kind- und Vater-Kind-Maßnahmen – sind Pflichtleistungen der Krankenkassen. Das bedeutet: Wenn sie medizinisch notwendig sind, müssen sie von der Krankenkasse bezahlt werden. Auskünfte erhalten Eltern bei ihren behandelnden Ärzt*innen, den Krankenkassen und beim Müttergenesungswerk.
Kriseneinrichtungen sind zentrale Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche in akuten Krisensituationen. Sie sind Einrichtungen der örtlichen Jugendhilfe. Die gesetzliche Grundlage bildet §42 SGB VIII. Aufgenommen werden können alle minderjährigen Kinder und Jugendliche, die sich selbst in den Einrichtungen melden bzw. die beispielsweise durch das Jugendamt angemeldet werden und die sich in einer Notsituation befinden. Wird das Kind oder der Jugendliche von der Kriseneinrichtung in Obhut genommen, müssen unverzüglich die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten benachrichtigt werden. In der Einrichtung wird dann der weitere Wohnort des Kindes / Jugendlichen zusammen mit der Familie geklärt.
Therapeutische Wohneinrichtungen sind stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe. Kinder und Jugendliche, die von einer psychischen Erkrankung bedroht sind oder bei denen eine psychische Erkrankung diagnostiziert wurde, werden in einer therapeutischen Wohngruppe individuell begleitet und betreut. Dies bedeutet, dass die Kinder und Jugendlichen einige Wochen oder Monate nicht zu Hause leben. Meistens kam es im Vorfeld zu familiären Problemen, Verhaltensauffälligkeiten und schulischen Schwierigkeiten. Den Kindern und Jugendlichen soll eine feste Tagesstruktur ermöglicht werden, zudem finden regelmäßige Einzel-, Gruppen-, und Familiengespräche statt. In den Wohngruppen arbeitet meistens ein multiprofessionelles Team aus Fachkräften mit verschiedenen Qualifikationen wie Psychologie, Sozialpädagogik, Familientherapie, Frühkindliche Pädagogik. Die rechtliche Grundlage für die therapeutische Wohngruppe bildetet §34 SGB VIII.
Spezifische Angebote in M-V
Die Wohngemeinschaft Luna ist ein Angebot für Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahren mit psychischen Beeinträchtigungen oder Erkrankungen, die einer intensivpädagogisch betreuten Einrichtung entwachsen sind. Die Jugendlichen ab einem Alter von 16 Jahren erhalten hier Unterstützung im Prozess des Übergangs zum selbständigen Wohnen. Zwei Fachkräfte sind an den Wochentagen in den Wohnungen zu gegen. Sie sind mit einer hohen Verlässlichkeit und Kontinuität Ansprechpersonen, Beratende und Unterstützende und begleiten die Jugendlichen im Prozess der Verselbständigung.
Das Wohnprojekt richtet sich an schwangere Frauen sowie an Mütter und Väter, die an einer psychischen Erkrankung leiden, und an deren Kinder. Das Angebot umfasst das Miteinander in unterschiedlichen Wohnformen, die Beratung, eine bedarfsgerechte Tätigkeits- und Berufsorientierung, gemeinsame Freizeitgestaltung sowie die Krisenintervention.
Ziel der Hilfen ist die Stabilisierung der aktuellen Lebenssituation der Familien und das Erleben gelingender Elternschaft. Die Familie erhält die Chance, begleitet durch eine vertraute Ansprechperson, selbstbestimmt ihren eigenen Lebensweg zu entwickeln. Angehörige und Partner*innen werden ebenfalls einbezogen und ggf. beraten. In das Angebot inbegriffen sind unter anderem ein Eltern-Kind-Interaktionstraining und Erziehungsberatung mit der videogestützten Methode „Marte Meo“ sowie alters- und entwicklungsgerechte Vermittlung von Informationen zur Erkrankung des Elternteils.
In der Einrichtung werden die Familien von erfahrenen sozialpädagogischen Fachkräften unterstützt und begleitet. In freundlichen Zwei-Raum-Appartements wohnen Mütter bzw. Väter mit ihren Kindern nachbarschaftlich auf drei verschiedenen Etagen zusammen.
Finanziert wird das Projekt über die Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII.
Im Anschluss an eine Entwöhnungsbehandlung unterstützt das Adaptionshaus abhängigkeitserkrankte Männer und Frauen bei der Stabilisierung des Therapieerfolges. Das übergeordnete Ziel der Adaptionsbehandlung ist die vollständige Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit und die Befähigung, ein selbstbestimmtes, eigenverantwortliches Leben zu führen. Für Mütter und Väter besteht die Möglichkeit, auch Kinder mitzubringen. Das Adaptionshaus ist bei der Sicherstellung der Betreuung der Kinder während der Therapiezeit (z.B. Kontaktaufnahme zur kooperierenden KiTa) behilflich.
Nach erfolgreich abgeschlossener Entwöhnungsbehandlung können Eltern in die Adaptionseinrichtung der Poliklinik aufgenommen werden. Die Adaption in der Suchthilfe dauert in Schwerin in der Regel drei Monate. Der*Die Patient*innen wohnen in einer eigenen Bezugsgruppe in Einzelzimmern. Die Aufnahme von Paaren oder Mitnahme von Kindern im Alter von 3 bis 10 Jahren ist möglich.
Das Rooming-In-Angebot im KMG Klinikum Güstrow richtet sich an Mütter, die an einer Wochenbettdepression leiden. Die psychiatrische Behandlung der Mütter kann somit ohne Trennung von ihrem neugeborenen Kind erfolgen.
In der MEDIAN Klinik Schweriner See können Kinder von abhängigkeitserkrankten und/ oder psychisch erkrankten Müttern und Vätern mit aufgenommen werden. Während die Eltern an einem Therapieprogramm teilnehmen, werden die Kinder in einer Kindertagesstätte betreut oder besuchen die örtliche Schule. Zudem werden die Kinder in die Therapie miteinbezogen in Form von speziellen Eltern-Kind-Angeboten. Ziel ist einerseits die Entwöhnungsbehandlung der Eltern, die Behandlung der psychosomatischen Störung sowie die Wiederherstellung der gesunden Eltern-Kind-Beziehung.
Kinder, deren abhängigkeitserkrankte Eltern in der MEDIAN Klinik Mecklenburg behandelt werden, können für die Zeit der Behandlung mit aufgenommen werden. Während der Therapie besuchen sie die Kindertagesstätte oder die örtliche Schule. Die therapeutischen Angebote richten sich zum einen darauf aus, altersgemäße Entwicklungsaufgaben der Kinder zu fördern und mögliche Defizite im Erleben und Verhalten abzubauen. Zum anderen sind die therapeutischen Interventionen darauf ausgerichtet, die Erziehungskompetenzen der Eltern zu stärken und das eigene innerpsychische Erleben (zum Beispiel Schuld- und Schamgefühle gegenüber dem Kind) zu reflektieren.
An der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Universitätsmedizin Greifswald können Eltern in einem Zimmer mit ihrem Kind aufgenommen werden. Ziel ist es, die Eltern-Kind-Bindung zu fördern und zu stärken. Im Einzelfall ist die Aufnahme von kleinen Kindern bis zum Schulalter möglich, wenn dies aus therapeutischer Sicht günstig für Kind und Patient*in ist. Die Kinder befinden sich während der Therapiezeit der Eltern in der Kindertagesstätte.
Das bundesweite Projekt CHIMPS-NET richtet sich an Kinder und Jugendliche von psychisch und/oder suchtbelasteten Eltern. Alle Patient*innen der Erwachsenenpsychiatrie oder Psychosomatik mit Kindern haben die Möglichkeit am CHIMPS-Projekt kostenlos teilzunehmen. Ein Zugangsweg über die Kinder- und Jugendpsychiatrie ist ebenfalls möglich. Ein Antragsverfahren ist nicht notwendig. Das Projekt richtet sich an Kinder zwischen 3 und 18 Jahren. Weitere Informationen finden Sie unter www.chimpsnet.org.
Selbsthilfe und Sonstige Angebote
Selbsthilfeaktivitäten gehören zum Kernbestand sozialpsychiatrischer Versorgung. Dabei zielen Aktivitäten in der Selbsthilfe primär darauf ab, dass sich die Mitglieder der Selbsthilfe gegenseitig unterstützen und Erfahrungen austauschen. Auch in Mecklenburg-Vorpommern werden Selbsthilfegruppen für betroffene Menschen und Gruppen für die Angehörigen angeboten. Selbsthilfegruppen finden Sie über Selbsthilfekontaktstellen: nakos.de/informationen/basiswissen/kontaktstellen
Gegenüber anderen Selbsthilfethemen zeichnet sich die psychiatrische Versorgung dadurch aus, dass mit den sog. Trialogveranstaltungen eine besondere Form des Dialoges zwischen den Betroffenen, den Angehörigen und den Fachkräften in vielen Regionen Deutschlands institutionalisiert werden konnte. Dabei treffen sich die Akteure in einem öffentlichen Raum, um – häufig thematisch gebunden – „auf Augenhöhe“ Erfahrungen auszutauschen und „Begegnung“ zu ermöglichen.
Darüber hinaus haben sich vor diesem Hintergrund auch die sog. „EX-IN“ (Experienced Involvement) Projekte entwickelt. In diesen Projekten werden Menschen mit Psychiatrie-Erfahrungen fortgebildet, um andere Menschen in akuten Krankheitsphasen zu unterstützen und zu begleiten. Weitere Informationen finden Sie hier.
Unter der bundesweiten kostenfreien Rufnummer können Kinder und Jugendliche anonym ihre Fragen und Sorgen besprechen. Die Rufnummer ist täglich montags bis samstags von 14:00 bis 20:00 Uhr besetzt. Die speziell ausgebildeten Berater*innen haben ein offenes Ohr für die Probleme der Kinder und Jugendlichen und unterstützen bei Suche nach neuen Lösungen für ihre Sorgen. Zudem wird auch eine Online-Beratung per Chat angeboten.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.nummergegenkummer.de/kinder-und-jugendtelefon.html
Unter der bundesweiten kostenfreien Rufnummer können Erwachsene anonym ihre Fragen und Sorgen besprechen. Die speziell ausgebildeten Beratenden haben ein offenes Ohr für die Probleme der Anrufenden und unterstützen bei der Suche nach neuen Lösungen für ihre Sorgen. Zudem wird auch eine Online-Beratung per Chat angeboten.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.telefonseelsorge.de
Die Tafel ist die Bezeichnung für gemeinnützige Hilfsorganisationen, die Lebensmittel, welche im Wirtschaftskreislauf nicht mehr verwendet und ansonsten vernichtet werden würden, sowie Sach- und Lebensmittelspenden an Bedürftige verteilen oder gegen geringes Entgelt abgeben. Informationen zu Standorten und Nutzungsmöglichkeiten erhalten Sie bei Ihrem jeweiligen Sozialamt, Jobcenter oder direkt bei der Tafel e.V.: www.tafel.de